Schutzkonzept - Arbeitsgruppe Prävention sexualisierte Gewalt

(in Auszügen)

Leitbild

Unser Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass die Schule am Sportpark nicht zu einem Tatort für sexuelle Gewalt wird und dass unsere Schülerinnen und Schüler keine sexuelle Gewalt durch Erwachsene oder andere Schülerinnen oder Schüler erleben. Des Weiteren möchten wir, dass unsere Schule ein Kompetenzort ist, an dem Kinder und Jugendliche, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexueller Gewalt und von Gewalt in jeglicher Hinsicht bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden. Wir möchten Strukturen anbieten, dass sich Schülerinnen und Schüler jederzeit an eine Person ihres Vertrauens wenden können und dort geholfen bekommen. Wir schauen hin, statt weg und möchten somit auch einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, dass sexuelle Gewalt nicht stattfindet, beendet wird und von den Betroffenen verarbeitet werden kann.

Ein respektvoller Umgang miteinander im Alltag bildet deshalb den Grundbaustein für unser oben genanntes Leitbild. (abgestimmt durch die Gesamtkonferenz im Schuljahr 24-25)

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Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex formuliert Regeln für Situationen, die von Täterinnen und Tätern ausgenutzt werden können. Er gibt Orientierung für einen Umgang mit den uns anvertrauten Schutzbefohlenen, damit gegenseitige Grenzen geachtet werden, vor Missbrauch geschützt werden kann und damit unsere Mitarbeitenden nicht in falsche Verdachtsmomente geraten. (abgestimmt durch die Gesamtkonferenz im Schuljahr 24-25)

Diskretion

Lehrkräfte gehen vertraulich mit Informationen um. Sie klären die zu beratende Person auf, dass es manchmal nicht ohne eine Weitergabe von Information geht.

Vertraulichkeit

Lehrkräfte und pädagogisches Personal achten auf eine vertrauliche Atmosphäre bei Gesprächen.

Verhalten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

Wir Mitarbeitenden achten auf grenzüberschreitendes Verhalten. Auch Worte im „Spaß“ können andere verletzen. Wertschätzung und Mattering stehen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern an oberster Stelle.

Sportunterricht

Hilfestellungen und Sicherungen werden vorher erklärt und das Einverständnis der Schülerinnen und Schüler wird abgefragt.

Beim Schwimmunterricht sollten eine männliche und eine weibliche Lehrkraft eingeteilt sein. Auch im regulären Sportunterricht ist dies wünschenswert.

Vor dem Betreten der Umkleidekabine kündigt die Lehrkraft dies an (z.B. „Achtung! Lehrkraft kommt in die Umkleide.“)

Trans*Personen wird eine getrennte Umkleide angeboten (Schiedsrichterumkleide / Sanitätsraum).

(Das Anschreiben der Fachschaft Sport mit Kleiderordnung findet sich im Anhang C des Schutzkonzepts)

Nähe und Distanz

Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht für private Tätigkeiten einsetzen (z.B. Hilfe beim Umzug, Rasenmähen, Nachhilfe, Babysitten, usw.).

Es muss auch eine professionelle Nähe zwischen SuS und Lehrkräften möglich sein, um den Schülerinnen und Schülern ein vertrauensvolles Verhältnis anzubieten und um eine Basis zu schaffen, die es ermöglicht, sich zu öffnen und Probleme anzugehen. Sensible Vieraugengespräche zwischen Lehrpersonal und Schülerinnen oder Schülern finden im besten Fall mit geöffneter Tür oder mit einer weiteren Person statt. Sollte dies nicht möglich sein, ist vorzugsweise ein Raum zu wählen, der gut einsehbar ist.

Sprache und Wortwahl

Die Schule verfolgt das Leitbild einer gewaltfreien Kommunikation. Wir bemühen uns immer darum, respektvoll und wohlwollend miteinander zu kommunizieren. Sollten Missverständnisse entstehen, wollen wir diese unmittelbar aus dem Weg räumen.

Schülerinnen und Schüler werden mit ihrem Vornamen angesprochen. Spitznamen sind nur auf Wunsch der Person erlaubt.

Bei Grenzverletzungen schreiten wir ein und beziehen aktiv Position.

Wir sprechen Trans*Personen mit ihrem gewählten Pronomen an.

Körperkontakt

Ich respektiere es, wenn meine Mitmenschen Körperkontakt als unangenehm empfinden. Der Körperkontakt von Schulpersonal gegenüber Schülerinnen und Schülern soll vermieden werden.

Kleidung

Es ist von zu freizügiger Kleidung abzusehen. Auch hier ist Lehrkräften bewusst, dass sie als Vorbild fungieren.

Sprache und Wortwahl

Das Schulpersonal darf Schülerinnen und Schüler nicht über soziale Netzwerke und Instant Messenger kontaktieren. Der Kontakt zu Eltern erfolgt über E-Mail und Telefon.

Bildaufnahmen im Unterricht: Es gilt das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen dürfen nur nach Einverständnis der Schülerin oder des Schülers sowie der Eltern angefertigt und zu unterrichtlichen Zwecken verwendet werden - unter der Prämisse, dass Aufnahmen im Anschluss gelöscht werden.

Klassenfahrten und Ausflüge

Auf mehrtägigen Fahrten müssen Klassen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Die Gruppe der Begleitpersonen soll die Gruppe der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln. Die Regelungen der entsprechenden Verordnungen sind zu beachten (Verordnung über die Aufsicht über Schüler und Schülerinnen, AufsVO, 11.12.2013). D. h. jeder Klasse ist auf mehrtägigen Fahrten neben der betreuenden Lehrkraft eine weitere Bezugsperson ggf. der anderen Geschlechter zuzuordnen.

Ist in der Klasse eine trans*Person, sollte mit dieser die Zimmeraufteilung im Vorfeld besprochen werden. Wenn der/die trans*Jugendliche konkrete Wünsche hat, mit wem er / sie das Zimmer teilen will, ist auch mit den jeweiligen Mitschülerrinnen und Mitschülern und deren Eltern zu sprechen.

Bei Übernachtungen von Schulgruppen im Rahmen von mehrtägigen Fahrten ist dem begleitenden Personal Schlafgelegenheiten in von der Schülerschaft getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltungen zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Genehmigung durch die Schulleitung.

In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der allgemeine Aufenthalt einer Bezugsperson mit Schülerinnen und Schülern nur zum Zwecke einer Versorgung erlaubt. Es sollte so sein, dass Mädchenzimmer von Frauen und Jungenzimmer von männlichen Begleitpersonen betreut werden.

Direkter Kontakt

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Schule am Sportpark
Am Drachenfeld 2
64711 Erbach

Tel.: 06062 / 9555 89 - 0
Fax: 06062 / 9555 89 - 40
Mail: schuleamsportpark.erbach@odenwaldkreis.de

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